Eine Notlage kommt immer unverhofft. In Familienbetrieben wird jede freie Hand benötigt. Fällt eine Arbeitskraft aus, kann das bereits den laufenden Betrieb lahmlegen. Wenn Krankheit oder Tod den Betrieb gefährden, ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt. Der Maschinenring als zuverlässiger Partner hilft bei der Vermittlung einer kompetenten Ersatzkraft. In sozialen Notlagen kann man auf die Gemeinschaft zählen, der Betrieb ist gut versorgt und alle anderen entlastet.

Auch ein freudiges Ereignis, wie die Geburt eines Kindes stellt eine Herausforderung für den Betriebsablauf dar. In diesem Fall stehen wir Ihnen auch mit der Vermittlung von fachkundigem Personal zur Seite.

Gerne können Sie auch „selbst beschaffte“ Ersatzkräfte einsetzen. Wir helfen Ihnen bei der Organisation und Kommunikation mit der landwirtschaftlichen Krankenkasse.

VORAUSSETZUNGEN ZUR KOSTENÜBERNAHME


Eine der wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die Betriebs - und Haushaltshilfe. Durch die Stellung der Betriebshilfe oder die Kostenübernahme für eine selbst beschaffene Betriebshilfe, wird die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sichergestellt. Weitere Informationen, wie beispielsweise zu Voraussetzungen oder der Kostenübernahme erhalten Sie hier.