Bereits seit 2018 ist die Erstellung einer Düngebedarfsermittlung für alle Betriebe, die nennenswerte Mengen an organischem Dünger auf ihren Feldern ausbringen, Pflicht und muss vor der ersten Düngung vorliegen. Die gemeinsame Erstellung der Düngebedarfsermittlung ist daher mittlerweile fester Bestandteil im Dienstleistungsangebot des Maschinenrings Schwandorf geworden.

Für alle, die noch Fragen zur Düngebedarfsermittlung, der Stoffstrombilanz, der Lagerraumberechnung und der 170kg-N-Grenze haben, bietet der Maschinenring seine Unterstützung an. Sollten Sie Hilfe bei den Programmen benötigen, wenden Sie sich an uns und wir führen die notwendigen Berechnungen gemeinsam mit Ihnen in der Geschäftsstelle des Maschinenrings durch.